Garten Müller
Das im Privatbesitz befindliche Grundstück „Garten Müller“ an der Ignystraße in Köln Weiden gehört seit 1992 zu dem im Regionalplan verankerten Grünkorridor „Grünzug West“, der den Äußeren Grüngürtel mit den Waldgebieten der Ville verbindet. Es ist Teil des Landschaftsschutzgebiets L17 und seit 1995 Vorrangfläche für die Kompensation zum Ausgleich von Eingriffen in den Landschaftsschutz an anderer Stelle.
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Fortsetzung: Garten Müller
Der Betrieb „Garten Müller“ wurde 2006 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berufung auf die nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegierte Nutzung als „Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung“ räumlich begrenzt und unter Auflagen ermöglicht. Im Laufe der Zeit entwickelte Garten Müller sich zu einem großflächigen Gartenbau-Einzelhandel. Dabei wurde die Nutzung mehrfach unrechtmäßig erweitert (u.a. durch die Errichtung von Stallanlagen, Pferdehaltung und vergrößerte Lagerflächen) und musste entsprechend zurück gebaut werden. Zudem wurden unzulässige Rodungen im Bereich der Wälle vorgenommen und einige der durch den Bebauungsplan vorgeschriebenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Gestaltung der nicht überbauten Fläche bis heute nicht umgesetzt.
Der Grundstückseigentümer und Inhaber möchte seinen Betrieb aufgeben und versucht seit Jahren, das Grundstück als Bauland an kommerzielle Investoren zu verkaufen. Nicht zuletzt aufgrund des massiven Widerstands aus der Bevölkerung konnte bislang verhindert werden, dass hier Bauland geschaffen wurde. Die BIG Weiden setzt sich nachdrücklich dafür ein, diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet, als Teil des Landschaftssparks Grünzug West und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen zu erhalten.